AGB
Allgemeine Geschäfts- und Vermietbedingungen der KLZ Anhängervermietung
- Allgemeines
Grundlage des Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit.
Mit der Übernahme des Anhängers bestätigt der Mieter, dass sich der Anhänger in verkehrssicherem, fahrbereitem und sauberem Zustand befindet. Erkennbare Mängel müssen bei Übergabe schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Bei später reklamierten Mängeln trägt der Mieter die Beweislast. Bei Übergabe sind Führerschein und Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
- Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis gemäß aktueller Preisliste sowie eine Kaution von 200,00 € sind bei Mietbeginn fällig.
Bei Schäden, die der Mieter zu verantworten hat, wird die Kaution bis zur endgültigen Schadensfeststellung einbehalten.
- Vorbestellung/Ersatzleistung
Vorbestellungen sind verbindlich. Der Anhänger wird maximal eine Stunde über den vereinbarten Termin hinaus bereitgehalten. Sollte ein Anhänger nicht verfügbar sein, kann ein Ersatzanhänger angeboten werden. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht.
- Vermietung ins Ausland
Fahrten ins Ausland bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der KLZ Anhängervermietung.
Der Mieter ist für alle Schäden im Ausland haftbar und verpflichtet sich zur Einhaltung der dortigen Vorschriften.
- Unfälle/Diebstahl
Bei jedem Unfall oder Diebstahl ist unverzüglich die Polizei und die KLZ Anhängervermietung zu informieren. Der Mieter muss einen vollständigen Unfallbericht mit allen Beteiligten und Zeugen erstellen und übergeben.
- Haftung des Vermieters
Die Haftung der KLZ Anhängervermietung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf den bestehenden Versicherungsschutz. Für Schäden am Zugfahrzeug wird keine Haftung übernommen.
- Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden am Anhänger in voller Höhe sowie für Mietausfall, Abschleppkosten, Gutachterkosten und Wertminderung.
Für Reifenschäden, Überladung oder unsachgemäßen Gebrauch haftet der Mieter ebenfalls vollständig.
- Benutzung des Anhängers
Der Anhänger darf nur für zulässige Transporte und nur durch berechtigte Fahrer genutzt werden. Der Mieter muss die Verkehrssicherheit und Beladung ordnungsgemäß sicherstellen.
Illegale Nutzung oder Teilnahme an Motorsportveranstaltungen ist untersagt.
- Mietdauer und Rückgabe
Die Mindestmietdauer beträgt 1 Stunde.
Der Anhänger muss spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt gereinigt und vollständig zurückgegeben werden.
Bei Verspätung fällt eine weitere Tagesmiete an.
Verschmutzungen werden ab 25,00 € Reinigungsgebühr berechnet.
- Kosten, Wartung, Reparaturen
Verschleißreparaturen übernimmt die KLZ Anhängervermietung.
Der Mieter darf Reparaturen nur nach vorheriger Zustimmung durchführen lassen.
Reifenschäden sind vom Mieter zu tragen.
- Versicherung
Unsere Anhänger sind haftpflichtversichert über das ziehende Fahrzeug.
Teilweise besteht eine Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung.
- Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und gespeichert.
Eine Weitergabe erfolgt nur zur Durchsetzung berechtigter Forderungen oder gesetzlicher Pflichten.
- Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der KLZ Anhängervermietung.
Vertragssprache ist Deutsch.
KLZ Anhängervermietung
67816 Standebühl Steinbacherstrasse 2
01729090842
https://anhngervermietung.live-website.com
Stand: April 2025
